Bebauungspläne

Bebauungspläne sind verbindliche Pläne, in denen die Art und Weise geregelt wird, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung und einem textlichen Teil. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind.

Für die Wohn- und Gewerbegebiete ab den 1970er-Jahren wurden in Argenbühl in der Regel Bebauungspläne aufgestellt.  Vor allem für ältere Gebiete gibt es somit keinen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es in der Regel nicht bebauen. Ausnahmen z.B. für aktive Landwirte sind im Baugesetzbuch geregelt.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen. Die aktuellen Bebauungspläne der Gemeinde Argenbühl können Sie über das Geoportal-BWeinsehen.

Gerne für Sie da

Hans-Peter Hege

Leitung Bauamt

07566 9402-34

hp.hege(at)argenbuehl.de

Mitarbeiterfoto von Hans-Peter Hege

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