Auslegung Flurneuordnung Heimenkirch III
09.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe einer Auslegung
Flurneuordnung Heimenkirch III
Markt Heimenkirch, Landkreis Lindau (Bodensee)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach
§ 41 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - Beteiligung der Öffentlichkeit - Planentwurf -
Bekanntgabe
Die Teilnehmergemeinschaft Heimenkirch III hat in dem Verfahren Flurneuordnung Heimenkirch III den Entwurf der Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG erarbeitet.
Die diesbezügliche Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft sowie der Entwurf der Änderung des Planes, bestehend aus der Karte zum Plan und dem Textteil (Erläuterungsbericht, Anlagen- und Maßnahmenverzeichnis), liegen zur Einsichtnahme für alle Interessierten in der Zeit vom 09.01.2025 mit 24.01.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Argental, Mühlenstr. 1, 88167 Röthenbach (Allgäu) sowie in der Verwaltung des Marktes Heimenkirch, Lindauer Str. 2, 88178 Heimenkirch, nieder und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Vergabe Bauplätze Ratzenried
14.11.2023
Baugebiet "Brauereiwiese Erweiterung" in Ratzenried
Die Gemeinde Argenbühl kann aktuell im Baugebiet „Brauereiwiese Erweiterung“ in Ratzenried Bauplätze vergeben.
Auf den Grundstücken ist eine Einzelhaus- und teils auch eine Doppelhausbebauung möglich. Je Einzelhaus sind bis zu drei Wohneinheiten, je Doppelhaushälfte sind bis zu zwei Wohneinheiten zulässig. Der Bauplatzpreis liegt für das erschlossene Grundstück bei 250 - 310 €/qm.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt stringent nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde. Die Bauplätze sollen danach über einen längeren Zeitraum und nicht alle auf einmal vergeben werden. Somit soll eine an unsere Dorfstrukturen angepasste und verträgliche Entwicklung gewährleistet werden.
Interessenten für die Baugrundstücke werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens 20. Dezember 2023 bei der Gemeinde Argenbühl zu bewerben, falls die Bewerbung in der nächsten Vergaberunde im Januar 2024 behandelt werden soll. Auch eine spätere Bewerbung ist für noch freie Bauplätze möglich.
Ausführliche Informationsunterlagen sowie den Bewerbungsvordruck erhalten Sie im Rathaus Eisenharz bei Hans-Peter Hege, Kontaktdaten siehe unten.
Als Download:
Vergabe Bauplätze Eisenharz
14.11.2023
Baugebiet "Rummels" in Eisenharz
Wohnbauplätze in Eisenharz
Die Gemeinde Argenbühl vergibt im Baugebiet „Rummels“ in Eisenharz Wohnbauplätze.
Auf den Grundstücken ist eine Einzelhaus- und teils auch eine Doppelhausbebauung möglich. Je Einzelhaus sind bis zu drei Wohneinheiten, je Doppelhaushälfte sind bis zu zwei Wohneinheiten zulässig. Der Bauplatzpreis liegt für das erschlossene Grundstück für die inneren Bauplätze bei 250 €/qm, für die äußeren Bauplätze bei 310 €/qm.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt stringent nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde. Die Bauplätze sollen danach über einen längeren Zeitraum und nicht alle auf einmal vergeben werden. Somit soll eine an unsere Dorfstrukturen angepasste und verträgliche Entwicklung gewährleistet werden.
Interessenten für die Baugrundstücke werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens 20. Dezember 2023 bei der Gemeinde Argenbühl zu bewerben, falls die Bewerbung in der nächsten Vergaberunde im Januar 2024 behandelt werden soll. Auch eine spätere Bewerbung ist für noch freie Bauplätze möglich.
Ausführliche Informationsunterlagen sowie den Bewerbungsvordruck erhalten Sie im Rathaus Eisenharz bei Hans-Peter Hege, Kontaktdaten siehe unten.
Als Download:
Veröffentlichungen
Lärmaktionsplan in der Gemeinde Argenbühl - Stand 13.05.2020
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "Rummels" sowie im Bereich der gewerblichen Baufläche "Wittumgut"
- Plan (PDF)
- Text (PDF)
- Anlage 1: Ermittlung des Bedarfs für Wohnbauflächen (PDF)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF)