Aktuelle Meldung

Grundsteuerrefom Baden-Württemberg


Grundsteuerreform Baden-Württemberg

Hinweise zur Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird dann ab dem 1. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Die Abgabefrist wurde zwischenzeitlich verlängert: Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Sollten Sie einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, beziehungsweise einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke besitzen (Grundsteuer A), dann erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2023 für die Erklärungsabgabe ein separates Schreiben mit gesonderter Abgabefrist.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen hierzu einige Links bereit:

Elster

Eine Abgabe der Steuererklärung ist vorzugsweise über Elster online möglich. Wenn Sie noch nicht registriert sind, beantragen Sie hier Ihren Zugang auf der Webseite von Elster.

Die Abgabe ist auch durch den Zugang von Verwandten oder Bekannten möglich. Formulare zur Abgabe in Papierform erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt.

Bodenrichtwerte

Der Abruf der benötigten Daten (Flurstücksbezeichnung, Größe, Bodenrichtwert) erfolgt am einfachsten auf BORIS-BW.

Mit diesen Informationen kann auf einen Grundbuch- oder Katasterauszug in vielen Fällen verzichtet werden.

Weitere Infos zum Bodenrichtwert für Argenbühl finden Sie beim Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu.

Falls Sie im Außenbereich (also nicht im Dorf oder einem großen Weiler) wohnen, werden Ihnen auf der Seite BORIS-BW zwei Bodenrichtwerte angezeigt. In diesem Fall rufen Sie bitte hier die "Übersichtskarte 200-Meter Gürtel Argenbühl" auf und schauen nach, ob Ihr Gebäude im „Außenbereich I“ (höherer Wert) oder „Außenbereich II“ (niedrigerer Wert) liegt.

Für gezielte Fragen zum Bodenrichtwert ist der Gutachterausschuss mit Sitz in Wangen von Montag bis Freitag, je von 8 bis 12:30 Uhr und am zusätzlich am Donnerstag Nachmittag von 14 bis 18 Uhr unter 07522 70781-20 erreichbar.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das örtliche Finanzamt. Die Kontaktdaten stehen auf dem Schreiben, das Sie vom Finanzamt erhalten haben.

Allgemeine Infos zur Reform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de

Zum Download: