Beherbergungsverbot
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 11. Januar 2021
Übernachtungsangebote, für die üblicherweise Entgelt erhoben wird, dürfen bis 14. Februar 2021, nur zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Die Abreise darf aber erst nach 05 Uhr morgens angetreten werden.
Alle Menschen sind aufgefordert, auf touristische Ausflüge und private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden zu verzichten.