Beantragung eines Wahlscheins
Zur Landtagswahl 2021 am 14. März 2021 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. E-Mail) beantragt werden. Wir bieten Ihnen hier die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.
Beim Aufruf des Links zur Wahlscheinbeantragung erhalten Sie ein Online-Formular, in das Sie die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Daten eintragen müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Daten der Wahlbenachrichtigung für den Onlineantrag zwingend erforderlich sind.
Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Es erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind.
Für diese automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sie erhalten dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden kann. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.
Sollte Ihnen Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen (siehe Wahlbenachrichtigung), bitten wir Sie, die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail: wahl@argenbuehl.de oder per Fax unter 07566 / 9402-99) vorzunehmen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.