Dienstleistung

Wildschaden anmelden

Wildschäden müssen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Argenbühl gemeldet werden. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn der Schaden einmal jährlich bis zum 15. Mai angemeldet wird. 

Alle Informationen zur Schadensersatzpflicht, zum Verfahrensablauf usw. können Sie den §§ 53 - 57 JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz BW entnehmen.

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte untenstehendes Antragsformular.

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Formular & Online-Prozess