Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR 2024

ELR 2024 - Zuschüsse bis 31.08.2023 beantragen!

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9.7.2014 mit den entsprechenden Änderungen (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR").

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte sind Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Wohnen und Innenentwicklung

Rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" eingesetzt.

Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude,
  • Aufstockungen von Gebäuden,
  • innerörtliche Nachverdichtungen
  • sowie umfassende Modernisierungen.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an den Ortskern oder die Siedlungsfläche der 60er-Jahre angrenzen.

Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (Umnutzung und Modernisierung). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten.

Neubauprojekte in Baulücken zur Eigennutzung sind künftig nur noch förderfähig, wenn sie mit überwiegendem Einsatz CO2- bindender Baustoffe, wie z.B. Holz, in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

Der Förderschwerpunkt Grundversorgung hat weiterhin hohe Priorität. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.

Arbeiten

Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.

Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet.

Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und daher weiterhin im ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Verfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag. Dieser Aufnahmeantrag enthält auch die privaten Projekte. Interessenten können sich bei Katrin Hengge melden.

Die Unterlagen zu den privaten Projekten müssen bis spätestens 31.08.2023 bei der Gemeinde vorliegen.

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können Sie hier abrufen.

Gerne für Sie da

Katrin Hengge

Hauptamtsleiterin

07566 9402-53

k.hengge(at)argenbuehl.de

Mitarbeiterfoto von Katrin Hengge