Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR 2023

ELR 2023 - Zuschüsse bis 31.08.2022 beantragen!

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet es den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen in den oben genannten Handlungsfeldern.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Förderschwerpunkte 2023

Im Programmjahr 2023 liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung sowie der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. Diese Projekte werden in der Regel höher priorisiert.

Wohnraum und Ortskernentwicklung

Rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" eingesetzt.

Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude,
  • Aufstockungen von Gebäuden,
  • innerörtliche Nachverdichtungen
  • sowie umfassende Modernisierungen.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den
60er-Jahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind.

Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (Umnutzung und Modernisierung). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten.

Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Das ELR unterstützt die Aktivierung innerörtlicher Flächen deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Nicht nur Kommunen können für diese Maßnahmen eine Förderung erhalten, auch bei Unternehmen oder Privatpersonen können beispielsweise Baureifmachungen mit 15 % bzw. 30 % gefördert werden.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

Der Förderschwerpunkt Grundversorgung hat weiterhin hohe Priorität. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.

Arbeiten

Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.

Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.

Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und daher weiterhin im ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Verfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2023 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag. Dieser Aufnahmeantrag enthält auch die privaten Projekte.

Interessenten können sich bei der Gemeinde Argenbühl, Katrin Hengge (Kontaktdaten stehen unten) melden.

Die Unterlagen zu den privaten Projekten müssen bis spätestens 31.08.2022 bei der Gemeinde vorliegen.

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind auf der Internetseite des Regierungspräsidium abzurufen.

Gerne für Sie da

Katrin Hengge

Hauptamtsleiterin

07566 9402-53

k.hengge@argenbuehl.de

Mitarbeiterfoto von Katrin Hengge