Der gemeindliche Friedhof in Ratzenried liegt im nördlichen Teil von Ratzenried. Das Landesdenkmalamt hat die Friedhofskapelle und die 14 Kreuzwegstationen auf dem Friedhof in Ratzenried im Jahr 2003 unter Denkmalschutz gestellt. Der Kreuzweg wurde 1910 nach dem Entwurf des Münchner Architekten Hans Müller ausgeführt, dessen Stationen eine ungewöhnliche Doppelfunktion erfüllen. Sie sind nicht nur Teil des Prozessionsweges und als solche mit Reliefdarstellungen des Leidensweges Christi geschmückt, sondern sie dienen gleichzeitig als Grabmal.
Grabarten
Das Wahlgrab / Familiengrab
Das Wahlgrab kann an einer auszuwählenden Stelle des Friedhofs für eine festgelegte Nutzungszeit erworben werden. Wahlgräber können auch als Doppelgrab oder Einzelgrab erworben werden und es besteht die Option der Tieferlegung. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit kann das Grabnutzungsrecht in der Regel verlängert werden. Nutzungsrecht: 30 Jahre Tieferlegung, 25 Jahre Normalbelegung
Das Urnenwahlgrab
Siehe Wahlgrab / Familiengrab
Nutzungsrecht: 15 Jahre
Das Reihengrab
Ein Reihengrab ist im Gegensatz zum Wahlgrab immer ein Einzelgrab. Die Grablage ist nicht frei wählbar, sondern folgt einer bestimmten Reihenfolge. Zu beachten ist, dass nach Ablauf der Ruhezeit die Grabstelle nicht verlängert werden kann.
Nutzungsrecht: 25 Jahre (eine Verlängerung ist nicht möglich)
Das Urnengemeinschaftsgrab
Beim Urnengemeinschaftsgrab besteht die Möglichkeit einer anonymen Urnenbeisetzung oder einen Urnenbeisetzung mit Erwerb einer Namenstafel die am Urnengemeinschaftsgrab angebracht wird.
Diese Bestattungsform gibt es auf dem Friedhof Eglofs und Ratzenried.
Nutzungsrecht: 15 Jahre (eine Verlängerung ist nicht möglich)
Das Kinderreihengrab
In Kindergräbern können Kinder im Alter von unter 10 Jahren bestattet werden.
Nutzungsrecht: 15 Jahre (eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich)