Erklärung zur Barrierefreiheit

Sie lesen hier die Info zur Erklärung in leichter Sprache.

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

  • Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
  • Und wo können Sie sich beschweren,
    wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • Oder wo können Sie sich melden,
    wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen daraus eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch die Gemeinde Argenbühl muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:

  • von einem Bundesland
  • oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Ämter und Behörden
  • Schulen
  • Kinderbetreuungen

Das Bürgerbüro von Argenbühl ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • Museen
  • Bibliotheken
  • manche Schwimmbäder oder Sport-Anlagen

Eine Bäckerei ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist:

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

Manchmal muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen jedes Jahr prüfen:

  • Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Barrierefreiheit ist schwierig.

Manche Seiten von Argenbühl sind nicht barrierefrei:
Weil die Barrierefreiheit für die Seiten zu aufwändig ist.

Zum Beispiel:

  • Die Programmierung ist zu teuer.
  • Oder die Programmierung ist zu schwierig.
  • Die Inhalte sind zu kompliziert.
  • Oder die Inhalte sind unwichtig.

Aber: Barrierefreiheit ist der Gemeindeverwaltung von Argenbühl wichtig.

Es gibt viele barrierefreie Seiten.
Das sind mehr als die Regeln und Gesetze verlangen.
Und es werden immer mehr barrierefreie Seiten.

Die Gemeindeverwaltung von Argenbühl macht das:

  • Weil alle Menschen Argenbühl erreichen sollen.
  • Und weil alle Menschen gut informiert sein sollen.

Es gibt manche Seiten noch nicht in Leichter Sprache
oder Gebärden-Sprache.

Aber: Sie können sich Seiten für die Übersetzung wünschen.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
  • Zum Beispiel: Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat eine Frist,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 2 Wochen.
Dauert die Antwort länger als diese Frist?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Wichtig ist auch:
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Durchsetzungs-Verfahren

Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barriere-Freiheit der Internet-Seite zu verlangen.

Das hat einen komplizierten Namen.
Man sagt dazu: Durchsetzungs-Verfahren.

Sie können einen Antrag auf Prüfung stellen:

Dieser Text ist nur eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.

Die komplette Erklärung zur Barrierefreiheit von Argenbühl in schwerer Sprache finden Sie hier: Erklärung zur Barrierefreiheit lesen