31.07.2026
Eintragung Grundbuch, Gemarkung Eglofs
Die Gemeinde Argenbühl (Postanschrift: Kirchstraße 9, 88260 Argenbühl) hat beantragt, für die bisher im Grundbuch noch nicht gebuchten Grundstücke der Gemarkung Eglofs Flur 0 (Eglofs)
Flst. 249 Mühlbolz 813 qm
Verkehrsfläche
Flst. 249/1 Mühlbolz 2.505 qm
Verkehrsfläche
ein Grundbuchblatt anzulegen und die Gemeinde Argenbühl als alleinige Grundstückseigentümer einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Argenbühl auf das Primärkataster und dessen Fortführung. In diesen Unterlagen ist die Gemeinde beziehungsweise deren Rechtsvorgänger als Eigentümer aufgeführt. Weiterhin hat die Gemeinde folgendes ausgeführt: Die Flurstücke werden seit vielen Jahrzehnten als öffentliche Gemeindeverbindungsstraße von der Allgemeinheit zum Gehen und Fahren benutzt. Aufgrund ihrer Funktion als öffentliche Gemeindeverbindungsstraße werden die Flächen von der Gemeinde laufend unterhalten und instandgesetzt. Auch der Winterdienst wird seit jeher von der Gemeinde, welche schon seit langem den Besitz an den Flurstücken ausübt, durchgeführt.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich der oben bezeichneten Grundstücke der Gemarkung Eglofs Flur 0 bevorsteht.
Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Argenbühl.
Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen, werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/56/2026 mitzuteilen
Ravensburg, den 22. Juli 2026
Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt
Weihrauch
Leitender Bezirksnotar