Aktuelle Meldung

Grundsteuerreform in Argenbühl


Zum 01.01.2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Baden-Württemberg in Kraft. Die neuen Grundsteuerbescheide der Gemeinde Argenbühl werden ab 09.01.2025 versandt. Informationen zum gesamten Verfahren finden Sie auf der landeseinheitlichen Beilage (PDF), welche in Zusammenarbeit von Gemeindetag, Städtetag und Finanzministerium Baden-Württemberg entstanden ist.

Die Hebesätze in Argenbühl betragen ab dem 01.01.2025 für

  • Grundsteuer A (landwirtschaftliches Vermögen):           505 v.H.
  • Grundsteuer B (Grundvermögen):                                     225 v.H.

Die Hebesätze wurden vom Gemeinderat am 25.09.2024 beschlossen und sind auch der Hebesatzsatzung (PDF) zu entnehmen. Das Gesamtaufkommen sollte dabei aufkommensneutral sein, d.h. die Gemeinde nimmt daher in Summe nicht mehr Steuern ein als bisher. Trotzdem kommt es im Einzelfall zu (teils auch deutlichen) Abweichungen nach oben oder unten.

Sie haben Fragen oder es bestehen Unklarheiten?

Beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

1. Gleichen Sie den Bescheid der Gemeinde mit dem Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts ab. Diesen haben Sie ggf. bereits vor mehreren Monaten erhalten.

2. Bei Fragen zu den Bescheiden des Finanzamts kontaktieren Sie bitte das Finanzamt direkt.

3. Bei Fragen, die sich speziell auf den Bescheid der Gemeinde beziehen, melden Sie sich gerne bei Frau Schele.

Sie möchten Widerspruch einlegen?

  • Richtet sich der Widerspruch gegen die Bewertung Ihres Grundstücks, ist dieser beim zuständigen Finanzamt einzulegen. Ein zweiter Widerspruch bei der Gemeinde ist nicht notwendig. Sobald das Finanzamt den Bescheid korrigiert, wird anschließend auch der Bescheid der Gemeinde entsprechend geändert.
  • Richtet sich der Widerspruch allein gegen den Hebesatz oder die Satzung, ist dieser bei der Gemeinde Argenbühl, Kirchstr. 9, 88260 Argenbühl einzulegen.
  • Wichtig: Trotz Widerspruch muss die Zahlung der Grundsteuer fristgerecht erfolgen, da dieser keine aufschiebende Wirkung hat. Bitte überweisen Sie daher Ihre Grundsteuer rechtzeitig oder erteilen Sie uns ein Lastschriftmandat. Bei einer späteren Korrektur erhalten Sie ggf. Beträge zurück.

Weitere Informationen

Für die Bodenrichtwerte in Argenbühl ist der Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu zuständig. Infos dazu finden Sie hier.

Weitere Infos des Landes: www.grundsteuer-bw.de