Zum Kontakt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Argenbühl ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für argenbuehl.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.08.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.12.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf argenbuehl.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an e.marka(at)argenbuehl.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unterhalb dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Argenbühl nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ihr Ansprechpartner

Frau
Elena Marka
Stv. Hauptamtsleiterin & Leiterin Gästeamt
Fax:
07566 9402-99
Zimmer 13

Rathaus Eisenharz
Hauptverwaltung
Kirchstraße 9
88260 Argenbühl